AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,

Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/ Mitglied geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.

1.3 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers / Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

1.4 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das

Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen. Bei Kursen über mehrere Halbjahre/Semester, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist pro Halbjahr/Semester im Voraus zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer / das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer / Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro als Auslagenersatz verlangen.

1.5 Vertragsdauer – Kündigung

Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate zum Vertragsende. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 30 km entfernten Ort. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

1.6 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers / Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / Mitglieds beruht für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust / Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer / das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers / Mitglieds haften wir nicht.

1.7 Rücktritt des Teilnehmers / Stornierung

(1) Der Teilnehmer an einem Kurs kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn Zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.

(3) Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht

möglich.

1.8 Rücktritt des Studios von Kursen

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

– für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen

– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

1. 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer / das Mitglied gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

1.10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

1.11 Kameraüberwachung

Zur Erhöhung der Sicherheit werden folgende Räumlichkeiten mit Kameras überwacht: Eingangsbereich, Theke, Cardiobereich, Kraftgerätebereich, Hantelbereich, Flure und Büro. Ausgeschlossen sind davon die Umkleiden, Duschen, Sauna sowie das Solarium. Die Aufnahmen werden nach einer Woche automatisch überschrieben und werden somit nicht gespeichert bzw. archiviert.

1.12

Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden.